Bericht von der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021
1. Teilbericht aus der Gemeinderatssitzung
am 23.Februar 2021
Durchführung der 2. Bauplatzverlosung beim Baugebiet „Siechberg III“
Im Gegensatz zu anderen Gemeinden im Umland, bei denen um die Vergabe von Bauplätzen heftig gerungen wird, herrscht in Ochsenhausen eine ganz andere Situation vor. Hier entschied der Gemeinderat, die Bauplätze nach dem rechtssicheren Losverfahren zu vergeben und nicht nach Modellen, die von den Verwaltungsgerichten schon mehrfach aufgehoben und für ungültig erklärt wurden. Es handelte sich dabei meist um Vorzugsmodelle für heimische Bewerber, denen „Vorzugspunkte“ gegenüber auswärtigen Bewerbern eingeräumt werden. Diesem Dilemma wollte der Gemeinderat mit seiner Entscheidung zugunsten des Losverfahrens aus dem Weg gehen in der Gewissheit, dass alle Verfahren für die Bauplatzbewerber „Vor- und Nachteile“ erbringen.
Entgegen der ursprünglichen Aussage der Stadtverwaltung, dass auch in Ochsenhausen weit über 100 Bewerber für die Bauplätze im Baugebiet „Siechberg III“ auf der Vormerkliste stehen, waren es bei der 1. Verlosungsaktion am 08. September 2020 dann noch gerademal 69 Bewerber, die sich für die 60 zu vergebende Bauplätze bewarben. Am Ende der Verlosung blieben dann 12 Bauplätze übrig, die bei keinem Verlosungsteilnehmer auf der Interessenliste standen.
Von den bei der ersten Aktion vergebenen 48 Bauplätze wurden nach Auskunft der Verwaltung zwischenzeitlich wieder 7 Plätze zurückgegeben, so dass bei einer möglichen 2. Verlosungsaktion dann 19 Bauplätze neu vergeben werden könnten. Im Vorfeld zu dieser Beratung wurde von der Verwaltung auch mitgeteilt, dass inzwischen 40 Verträge aus der 1. Verlosungsaktion sowie vier weitere Verträge aus Vorreservierungen abgeschlossen werden konnten.
Der Gemeinderat stimmte einer weiteren Verlosungsaktion zu. Des Weiteren wurde beschlossen, für mögliche dann noch verbleibende Restgrundstücke das Windhundverfahren anzuwenden, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Anmerkung zu diesen Bauplatzvergaben:
Trotz rechtssicherer Vergabe der Bauplätze stellen sich viele Fragen, die im Raum stehen und die es zu klären gilt.
- Warum sind im Vorfeld der Verlosung so viele Interessenten abgesprungen, denn von den angeblich über 100 Bewerbern haben nur 69 Personen an der 1. Verlosung teilgenommen?
- Warum haben trotz Hinterlegung einer Schutzgebühr von 2000 € insgesamt 7 Personen den ursprünglich zugelosten Bauplatz zurückgegeben?
- Warum wurden vier (sechs) Bauplätze schon vorreserviert und der Verlosung entzogen?
Offensichtlich haben verschieden Losgewinner (wie die Verwaltung es nennt) im Nachhinein doch bemerkt, dass sie eine schlechteres bzw. schlechtes Los gezogen haben, denn zu unterschiedlich sind die Bauplatzqualitäten. Auf der oberen Ebene ist die Bodenqualität gut und die Bebauungsmöglichkeiten um ein Vielfaches besser als an der nördlichen Hanglage. Nicht umsonst hat die Stadtverwaltung zu den Ausschreibungsunterlagen auch gleich ein Bodengutachten mitgeliefert. Und da die Bauplatzpreise bei allen Grundstücken für Einfamilienhäuser auf einheitlich 217,00 Euro/m² festgesetzt wurden, war der Frust der „Gewinner“ der am nördlichen Hang liegenden Grundstücke entsprechend groß, zumal dort nicht unerhebliche Mehrkosten für Gründung und Hangabsicherung bei der Bebauung entstehen und dann lieber 2000 Euro in den Sand gesetzt zu haben als am Ende wesentlich höhere und unkalkulierbare Mehrkosten in Kauf zu nehmen. Ob die Rückgabe der Bauplätze an einer möglichen Doppelbewerbung liegt – so wie es die Verwaltung angibt – scheint deshalb mehr als fraglich.
Ein weiteres Fragezeichen stellte sich in diesem Zusammenhang wegen den vorreservierten Baugrundstücken. Dabei wurde in der Beratung durch ein Mitglied der PRO-OX-Fraktion an einen Beschluss vom 20.11.2018 (noch alter Gemeinderat) erinnert, bei dem ein Ankauf eines wenig wertigen Grundstück (ca. 16 000 €) im Rottumtal unterhalb Hattenburg getätigt wurde und dem damaligen Verkäufer ein nachrangiges Wahlrecht für einen Bauplatz im Neubaugebiet „Siechberg III“ zugesichert wurde. Jetzt hat aber dieser damalige Verkäufer aber ein absolutes Filetgrundstück im Wert von ca. 174 000 € (802 x 217) und noch mit zusätzlich eingeräumter, verlängerter Bauverpflichtung (10 anstatt 5 Jahre) ausgewählt, obwohl sein verkauftes Grundstück überhaupt keinen Zusammenhang mit diesem Baugebiet hatte. Das kann niemand nachvollziehen und auch die Antworten der Verwaltungsspitze zu dieser Anfrage war wenig erhellend.
Geklärt werden sollte in diesem Zusammenhang auch, ob eine Verflechtung zwischen der beruflichen Tätigkeit des Verkäufers (Volksbank) und der vorrangigen Reservierung dieses Filetgrundstücks besteht, weil die Stadt die Realisierung des Baugebiets über die Volksbank finanziert hat (ein Schelm, der dabei Böses denkt).
Nach Angabe der Verwaltung in der Sitzungsvorlage sind aber insgesamt vier Grundstücke vorrangig reserviert worden. In der Sitzung selbst wurde von der Verwaltung die Zahl der vorreservierten Grundstücke mit sechs angegeben. Es wäre deshalb höchst angeraten, wenn die Verwaltung diesen Sachverhalt vollumfänglich aufklären und die Zusammenhänge zwischen Flächenbereitstellung innerhalb und außerhalb des Baugebiets aufzeigen und die vorrangige Reservierung begründen würde.
Fortsetzung der Berichterstattung aus der Gemeinderatssitzung folgt!
Franz Wohnhaas
Abteistraße 8
88416 Ochsenhausen
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