Bericht von der GR-Sitzung am 26.01.2021
Nach der Erledigung der üblichen Regularien wie Bestellung der Urkundspersonen für das Protokoll, der Niederschriftsbekanntgabe und den sonstigen Bekanntgaben wurde in die erste Beratung des neuen Jahres eingestiegen.
1. Erlass eines Redaktionsstaut zum Mitteilungsblatt der Stadt Ochsenhausen
Die Fraktion von PRO-OX hatte schon im November 2019 einen Antrag an den Gemeinderat gerichtet, den einzelnen Fraktionen eine Möglichkeit einzuräumen, regelmäßig über gemeindliche Angelegenheiten im Mitteilungsblatt der Stadt (OAZ) zu berichten. Dieses Recht ist in der Gemeindeordnung verankert. Grundlage für eine derartige Veröffentlichung ist ein zu erarbeitendes Redaktionsstatut, in dem Umfang und Häufigkeit dieser Beiträge geregelt wird. Nach mehreren vergeblichen Anläufen stand nun die abschließende Beratung über dieses notwendige Statut an.
GR Lutz von der Fraktion der FW sowie GR Wohnhaas von der PRO-OX-Fraktion hatten hierzu detaillierte Vorgaben ausgearbeitet, die von der Verwaltung gesichtet und auf deren Umsetzung hin geprüft wurden; ein Satzungsentwurf der Verwaltung lag dann zur Beratung vor.
In der Beratung bemängelte
- der FW-Vertreter gewisse formelle Ansätze der Verwaltung wie z.B. Redaktionsverantwortlicher im Rathaus und Benennung des Verlags und
- der PRO-OX-Vertreter monierte die vorgeschlagene Häufigkeit und den Umfang der Beiträge, denn nur einmal im Monat gerademal eine Viertelseite des OAZ scheint doch viel zu wenig an Informationsmöglichkeit. Dies auch im Vergleich zu den fast unbegrenzte Möglichkeit örtlicher Vereine erschien diese Einschränkung des Gemeinderats als nicht gerechtfertigt.
Nach ausgiebiger Beratung wurde dann gegen die Stimmen der PRO-OX-Vertreter dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt, dass künftig die Fraktionen im Gemeinderat alle vier Wochen am 1. Freitag im Monat die Möglichkeit haben, einen Beitrag aus der Gemeinde zu veröffentlichen. Dieser Beitrag darf max. 1590 Zeichen umfassen.
Als kleines Trostpflaster wurde noch angeregt, dass der Verlag ersucht werden soll, die jährlichen Zustellungen an alle Haushaltungen auf diese Veröffentlichungstermine der Fraktionsbeiträge zu legen. Außerdem kann nach einer angemessenen Zeit eine Nachjustierung des Zeichenumfangs auf Antrag erfolgen.
Fazit aus Sicht von PRO-OX: der Gemeinderat hat durch diese einschränkenden Festsetzungen im Redaktionsstatut eine Chance vertan, gemeinderelevante Ereignisse aus dem Gemeinderat den Bürgern zeitnah, umfassend und aus erster Hand zu vermitteln. Dass sich der Gemeinderat selbst Zügel anlegt, wird der Sache nicht gerecht, denn für uns gilt nach wie vor:
„Transparenz ist die Grundlage erfolgreicher und bürgernaher Gemeinderatsarbeit“
2. 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FlNzPl) 2025
Der derzeit gültige FlNzPl für den Verwaltungsraum Ochsenhausen mit den Gemeinden Ochsenhausen, Erlenmoos, Gutenzell-Hürbel und Steinhausen aus dem Jahre 2017 soll überarbeitet und neu ausgerichtet werden. Bereits am 21.07.2020 hat der Gemeinsame Ausschuss (Vertreter der beteiligten Gemeinden) getagt und die angestrebten Änderungen auf den Weg gebracht. Anschließend wurden die Pläne den Trägern öffentlicher Belange sowie der Bevölkerung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zugeleitet bzw. bekanntgemacht.
In der festgesetzten Auslegungszeit und der -frist sind zahlreiche Einwendungen vorgebracht worden, die zwischenzeitlich vom beauftragten Planungsbüro AGP geprüft und bewertet wurden.
Am 28.01.2021 tagt nun der Gemeinsame Ausschuss erneut, um über diese vorgebrachten Einwendungen zu beraten und den FlNzPl-Entwurf zu billigen. Außerdem hat u.a. die Stadt Ochsenhausen weitere Flächenänderungen vorgesehen, über die zunächst der Gemeinderat zu befinden hatte.
- a) Lagerfläche an der Kreisstraße in Richtung Eichen für die Fa. Gräser
Die bisherige Lagerfläche im Gewerbegebiet Untere Wiesen II wird von der Fa. aufgegeben (verkauft) und als Ersatz ist im Anschluss an das bestehende Lager eine weitere Fläche von ca. 0,6 ha vorgesehen.
Bei der Beratung wurde dabei die angrenzende frühere „Mergelgrube“ (Altlast) besonders ins Blickfeld genommen, weil dort in früheren Jahren stark belasteter Gewerbemüll vor allem von örtlichen Firmen abgelagert wurde. Die teilweise toxischen Müllreste wurden dann mit Humus überdeckt und die entstandene Fläche anschließend als Landwirtschaftliche Fläche genutzt. Die Verwaltung versicherte dazu, dass es sich um einen Abfallstandort der Stufe B (belassen) handelt und deshalb kein Handlungsbedarf bestehe.
Von Pro-OX-Seite wurde dabei aber betont, dass diese Abfallgrube nicht in Vergessenheit geraten darf (schon aus Verantwortung gegenüber der Nachwelt), sondern auch durch den Bau des Lagerplatzes jederzeit nachprüfbar und wenn notwendig sanierbar bleiben müsse. Auch ist zu klären, wie die Hinterlieger-Grundstücke durch den Wegfall eines ausgewiesenen Feldwegs erreichbar bleiben.
Mehrheitlich wurde der Planung zugestimmt.
- b) Wohnbau-Erwartungsland in Reinstetten
In Reinstetten ist zwischen dem jetzigen Baugebiet Gigelberg und dem Eichelbach bereits jetzt im FlNzPl ein Bauerwartungsland für Wohnbauten ausgewiesen. Von Seiten des Wasserwirtschaftsamts wurden Bedenken vorgebracht, weil ein Teil der Fläche im Bereich des Eichelbachs und damit im Hochwasser- Überflutungsbereich liegt. Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Reinstetten wurde nun diese Fläche verlagert und mehr an die bestehende Wohnbauung Gigelberg herangerückt. Dafür kann auf die Ausweisung entlang des Bachverlaufs verzichtet werden. Die Größe der Entwicklungsfläche bleibt dadurch gleich groß.
Ohne große Diskussion wurde dieser Änderung zugestimmt.
- c) Wohnbaufläche in Laubach
Hierbei galt es, schon teilweise bebaute, aber noch nicht im FlNzPl ausgewiesene Flächen nach zu melden. Es handelt sich dabei um Mischgebietsflächen zwischen dem Schorrenweg und der Friedhofsstraße.
Auch hier wurde dieser Änderung ohne Diskussion zugestimmt.
- d) Mischgebiets- und Wohnbauflächen im Bereich Ulmer Straße-Rösenenweg (früher Grundstück Mayer)
Es wurde hierbei von einem PRO-OX-Vertreter angemerkt, dass in diesem Bereich Änderungen der Nutzungsmöglichkeiten im neuen FlNzPl gegenüber einem früheren Ortsbauplan vorgesehenen sind, obwohl der Gemeinderat hierüber noch nie befunden hat. Zwar wurde in einer Umwelt- und Technikausschuss-Sitzung am 17.09.2019 über diese Fläche beraten, aber man wurde sich nicht einig, wie die Gestaltung umgesetzt und wie die Anbindung an die Ulmer Straße vollzogen werden soll. Beschlossen wurde damals lediglich, dass der vorgesehene Fußweg von der UlmerStraße zum Baugebiet „Siechberg III“ auf der alten Trasse umgesetzt werden soll. Und da es sich um eine Private Fläche handelt, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans zurückgestellt; weitergehende Beschlüsse wurden damals nicht gefasst.
Warum und auf welcher Beschlussgrundlage nun diese Änderung im FlNzPl-Entwurfs beruht, blieb in der Sitzung von Seiten der Verwaltung ungeklärt.
3. Organisation der Landtagswahl am 14.März 2021
Corona-bedingt wird die Landtagswahl am 14.03.2021 nicht in gewohnter Form stattfinden können. Es wird wesentlich mehr Briefwähler geben und auch die erforderlichen Hygienevorschriften in den Lokalitäten machen eine Änderung der Wahllokale erforderlich. Zwar bleiben die Wahlbezirke gleich, aber die Wahlorte werden in größere Räumlichkeiten verlegt:
- in Mittelbuch und Reinstetten werden die Wahllokale in die jeweiligen Gemeindehallen verlegt
- in Ochsenhausen entfallen die Wahlräume im Altenzentrum Goldbach und diese befinden sich künftig in der Kapfhalle bzw. in der Aula der Dr. Hans-Liebherr-Halle
- in Ochsenhausen werden zudem zwei Briefwahlbezirke eingerichtet
- Die Wahlräume in der Jugendmusikschule und im Kindergarten Laubach bleiben wie bisher.
Der Gemeinderat nahm diese Vorschläge zustimmend zur Kenntnis.
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Öffnen ja aber wie?
von der GR-Sitzung am 5.5.2020
...zu den Aussagen von Bürgermeister Denzel über laufende Verfahren gegen ihn und die Verwaltung der Stadt im Mitteilungsblatt der Stadt Ochsenhausen vom 14.05.2020
am 20.November 2019
am 05.November 2019
am 08. Oktober 2019
am 17.09.19
am 24. September 2019
aus der Sicht der PRO-OX-Fraktion
aus der Sicht der PRO-OX-Fraktion
Gemeinderatssitzung am 2.Juli 2019 aus Sicht der PRO-OX-Fraktion
und Wertung aus der Sicht der Initiative
- Schwäbische Zeitung berichtet: Schlappe für die Stadt Ochsenhausen -
Stellungnahme zum Bericht im Ochsenhauser Anzeiger Nr. 46 vom 16.11.2018
I. Situation von Pflegeeinrichtungen und Sozialdienstleistungen
II. Neues Feuerwehrgerätehaus
III. Finanzsituation der Stadt Ochsenhausen
IV. Neue Kreisverkehrsanlage B 312 / L265 beim ehemaligen Gasthaus Ochsen
V. Nutzung ehemaliges Krankenhaus
Initiative Nr. 11 Stand: 19.10.2018
Initiative - Beitrag Nr. 10 . pdf Stand 22.9.2018
Der Stadt Ochsenhausen droht neues Finanzdesaster
- Stadt will kein Einmischung und St.Elisabeth-Stiftung wünscht keine Mitwirkung
- läuft bei Planung und Kosten völlig aus dem Ruder
Neue Information über die im Bau befindliche Kreisverkehrsanlage beim ehemaligen Gasthaus Ochsen B 312 / L 265 / Rottuminsel in Ochsenhausen aus der Gemeinderatssitzung am 20. März 2018
(erschienen im Ochsenhauser Anzeiger vom 9.3.2018)
In dieser „Klarstellung“ zeigen sich Gemeinderat und Stadtverwaltung „empört“ über den Vorwurf, Millionenvermögen verschenkt zu haben. Inhaltlich wird bei dieser Klarstellung aber nur auf
altbekannte Verlautbarungen zurückgegriffen. Auf keine einzige Aussage der Vermögensübertragung - wie in dem Flyer aufgeführt – wird dabei eingegangen und das bestätigt uns, dass alle im Flyer
vom 01. 03. 2018 gemachten Angaben voll und ganz den Tatsachen entsprechen. Vielmehr wird noch versucht, durch falsche Behauptungen den Sachverhalt zu verdrehen und das macht die Sache nur noch
schlimmer.
Die Festlegungen in den Verträge sind aber eindeutig und die “Klarstellung“ liefert keinerlei neue Fakten:
1. Im Erbbaurechtsvertrag zum Altenzentrum Goldbach ist verbindlich festgelegt, dass alle Bauwerke auf dem Grundstück FlSt. 239 sofort in das Eigentum des Erbbauberechtigten ( St.
Elisabeth-Stiftung (SES)) übergehen. Das Grundstück FlSt. 239 ist das Grundstück, auf dem das Altenzentrum Goldbach steht. Die Aussage in der Klarstellung, dass die Stadt weiterhin
Eigentümer des Grundstücks und der Gebäude bleibt, ist eindeutig falsch. Man muss sich schon fast fragen, ob die Verantwortlichen der Tragweite ihrer Beschlussfassung überhaupt
bewusst waren.
2. Der Basiswert für die Berechnung des Erbbauzinses sowohl für das Grundstück Altenzentrum, der weiteren Grundstücke in der Schulstraße und in der Rottuminsel ist geringer als der vom
Gemeinderat selbst festgelegte jeweilige Bodenrichtwert. In unseren Berechnungen für den „Schenkungsbetrag“ ist aber auch nur der Betrag eingerechnet worden, der nicht durch den Erbbauzins
abgedeckt ist (Wertübertragung abzgl. Basiswert des Erbbauzinses = Schenkungbetrag).
Wie das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde unter diesen Voraussetzungen bei der Prüfung der Verträge zu der Auffassung gelangen kann, der vereinbarte Erbbauzins sei plausible, vertretbar und
angemessen, muss unter diesen Umständen schon noch hinterfragt werden, gegebenenfalls bedarf es hierzu noch der Einschaltung der Gemeindeprüfungsanstalt, dem Bund der Steuerzahler oder sonstiger
Rechtsinstitutionen.
3. Ganz offensichtlich wollen die Verfasser der „Klarstellung“ die besondere Qualifikation der SES in Sachen Altenpflege herausstellen. Daran haben wir auch nie einen Zweifel geäußert. Unser
Unmut richtet auch nicht gegen die Betriebsträgerschaft der Altenpflege (Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung, sachlicher und personeller Pflegeaufwand) durch die SES, sondern um die
Bauträgerschaft (Bereitstellung der notwendigen Gebäude). Und gerade dieser Bauträgerschaftsbereich ist der Teil, bei dem die Vermögensübertragung an die SES bzw. SEgGmbH dieses unglaubliche
Geschenk in Millionenhöhe ausmacht.
Unser Vorschlag zur Gründung einer städtischen Wohnbau-Gesellschaft als Eigenbetrieb (gGmbH) wäre die einfachste und vernünftigste Alternative zu diesem absolut negativen „Deal“ gewesen. Die
Bauträgerschaft und damit auch das Vermögen wäre dann bei der Stadt geblieben und alles hätte auch keiner europaweiten Ausschreibung bedurft.
4. Wer einen Erbbaurechtsvertrag abschließt, muss wissen, dass dieses Erbbaurecht vom Berechtigten weiterveräußert werden kann. So geschehen auch in den abgeschlossenen Verträgen zum Altenzentrum
und der Rottuminsel. Bei der Rottuminsel wurde der SES bzw. SEgGmbH sogar ein Ankaufsrecht (zu einem festgesetzten Preis zwischen den Jahren 2020 und 2025) eingeräumt. Dann wird der
bis dahin bezahlte Erbpachtzins auch noch mit dem Kaufpreis verrechnet. Unglaublich aber wahr!
Fazit:
1. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadtverwaltung und der Gemeinderat mit dieser „Klarstellung“ unseren Aussagen im Flyer nicht widersprechen konnten. Die Empörung wird sich deshalb
wohl auch nur deshalb breit gemacht haben, weil jemand wagte, die Fakten auf den Tisch zu legen.
2. Wenn irgend jemand Grund hätte, empört zu sein, dann sind dies die Bürger/Innen selbst, denn denen wurde das Vermögen entzogen und sie müssen auch weiterhin für die noch bestehenden und
objektbezogenen Darlehen in Höhe von ca. 1,03 Mio Euro Steuergelder für Zins und Tilgung aufwenden. Ebenfalls unglaublich aber wahr!
3. Obwohl zwei Tage vor Vertragsabschluss der Bürgermeister schriftlich auf den Dissens und den sich einstellenden Unmut hingewiesen wurde, vollzog er die Vertragsabschlüsse ohne Einfügung eines
von uns vorgeschlagenen Vorbehalts. Er handelte also vorsätzlich, um ein Bürgerbegehren auszuschließen (nach Auffassung zweier Verwaltungsjuristen ist ein Bürgerbegehren nicht mehr möglich, wenn
ein Vertrag bereits vollzogen ist). Deshalb sind unsere Zweifel, die wir im letzten Absatz des Flyers auch schon andeuteten, leider Wirklichkeit geworden.
Unsere Unterschriftenaktion werden wir trotzdem weiterführen, um geschlossen und mit Nachdruck den Protest gegen diese Vermögensverschwendung zu artikulieren. Dabei sichern wir zu, dass die
bereits geleisteten Unterschriften wie auch die künftigen Unterschriften (siehe Flyeranhang) streng vertraulich behandelt werden, niemand braucht Repressalien befürchten ( in vielen Gesprächen
geäußerte Angst). Wir freuen uns über jede Unterschrift, denn damit stärken Sie alle unsere Bemühungen um eine andere und aus unserer Sicht vernünftige Lösung.
Und was bedeutet das für uns?
Wir werden das Gespräch mit den Verantwortlichen bei der Stadtverwaltung und Gemeinderat ebenso wie mit den Verantwortlichen bei der St. Elisabeth-Stiftung/gGmbH suchen, um einen gemeinsamen Weg
zu erarbeiten. Wir hoffen natürlich, dass die Beteiligten dieses Angebot dann auch annehmen, denn wir möchten nicht um persönliche Empfindlichkeiten streiten, sondern um eine gute Lösung
ringen.
Den Abschluss der Unterschriftenaktion werden wir dann wieder auf der Homepage unter www.mischdichein-ox.de ankündigen und über den Verfahrensverlauf werden wir die Bürgerinnen und Bürger immer
zeitnah informieren.
Übrigens:
Diese Homepage „www.mischdichein-ox.de“ haben wir nicht auf diesen Einzelfall der Vermögensverschwendung beim Altenzentrum und Rottuminsel bezogen eröffnet, sondern wir möchten mindestens alle
vier Wochen ein kommunalpolitisches Thema (z.B. Feuerwehrhaus, Haushaltsangelegenheiten, Kindergartensituation usw.) aufgreifen und den Bürgern präsentieren. Damit soll bei den kommunalen
Angelegenheiten endlich wieder eine objektivere und wenn nötig mit Zahlen unterlegte Berichterstattung erfolgen.
Ochsenhausen bietet dazu viele Möglichkeiten, weil sich in letzter Zeit durch die Einspardiskussionen einerseits und die Verschwendung von Steuermitteln andererseits eine depressive Grundstimmung
breit gemacht hat, die seinesgleichen sucht. Eine bekannte Persönlichkeit der Stadt sagte unlängst: „bis vor wenigen Jahren hatten wir - unsere Stadt betreffend - ein gewisses
Alleinstellungsmerkmal in der Umgebung, heute hängen uns andere Gemeinden des Umlandes förmlich ab“. Recht hat er und das soll und muss sich ändern.
Übertragung von Grundstücken und Gebäuden der Altenhilfe
von der Stadt Ochsenhausen auf die St. Elisabeth-Stiftung bzw. St. Elisabeth gGmbH
- Erbbaurechtsverträge vom 1.1.2018 bis 31.12.2116
Franz Wohnhaas
Abteistraße 8
88416 Ochsenhausen
Mail: franz.wohnhaas@web.de