Schlimmer gehts nimmer

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teil 2 schlimmer.....docx
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Gut alt werden komplett gescheitert

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Gut alt werden in Ochsenhausen (1) (1) (
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Philipp Bürkle ist Wahlsieger bei der Bürgermeisterwahl

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Bürgermeisterwahl in Ochsenhausen MDE-Be
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Bürgermeisterwahl am 25.06.2023
Bürgermeisterwahl in Ochsenhausen am 25
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Zweifelhafte Finanz- und Investitionspolitik

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Pro-Ox-Aug21_Ökonomisch zweifelhafte Fin
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Leserbrief zum Bericht vom 3.9.21.docx
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Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung

Verloren und doch gewonnen

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Entwicklung BayWa-Gelände in Ochsenhausen

Öffnen ja aber wie?

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Droht in Ochsenhausen die nächste kommunalpolitische Pleite? Bei der letzten Gemeinderatssitzung am 30.Juli 2020 wurde u.a. auch über die Entwicklung des ehemaligen BayWa-Geländes beraten, wobei es
In Ochsenhausen droht die nächste kommun
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Stellungnahme der PRO-OX-Fraktion

...zu den Aussagen von Bürgermeister Denzel über laufende Verfahren gegen ihn und die Verwaltung der Stadt im Mitteilungsblatt der Stadt Ochsenhausen vom 14.05.2020

 

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Stellungnahme der PRO vom 14.5.20.pdf
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Jahresrückblick 2019 & Ausblick für 2020

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Gemeinderatssitzung

Gemeinderatssitzung am 2.Juli 2019 aus Sicht der PRO-OX-Fraktion

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Die Kandidaten der PRO-OXstellen sich vor

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Die neue Wählergruppe PRO-OX stellt sich vor

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und Wertung aus der Sicht der Initiative


Wo sind die Millionen geblieben?

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Landgericht Ravensburg weist die Stadt Ochsenhausen in die Schranken

- Schwäbische Zeitung berichtet: Schlappe für die Stadt Ochsenhausen -

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STellungnahme

Stellungnahme zum Bericht im Ochsenhauser Anzeiger Nr. 46 vom 16.11.2018

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Ochsenhausen - Da ist der Wurm drin!

I. Situation von Pflegeeinrichtungen und Sozialdienstleistungen
II. Neues Feuerwehrgerätehaus
III. Finanzsituation der Stadt Ochsenhausen
IV. Neue Kreisverkehrsanlage B 312 / L265 beim ehemaligen Gasthaus Ochsen
V. Nutzung ehemaliges Krankenhaus

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Verschwenderisches Feuerwehrwesen in Ochsenhausen

Initiative Nr. 11  Stand: 19.10.2018


Initiative  - Beitrag Nr. 10 . pdf           Stand 22.9.2018



Der Stadt Ochsenhausen droht neues Finanzdesaster


Altenzentrum Goldbach

 - Stadt will kein Einmischung und St.Elisabeth-Stiftung wünscht keine Mitwirkung

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SES -AZ keine Mitwirkung.pdf
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Wie geht es weiter – wie könnte es weitergehen beim Altenzentrum Goldbach in Ochsenhausen?

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AZ Goldbach-wie geht es weiter.pdf
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Kreisverkehrsanlage

Neue Information über die im Bau befindliche Kreisverkehrsanlage beim ehemaligen Gasthaus Ochsen  B 312 / L 265 / Rottuminsel in Ochsenhausen aus der Gemeinderatssitzung am 20. März 2018

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Stellungnahme zum Bericht der Stadtverwaltung und Gemeinderat unter dem Titel „Klarstellung“

(erschienen  im Ochsenhauser Anzeiger vom 9.3.2018)

In dieser „Klarstellung“ zeigen sich Gemeinderat und Stadtverwaltung „empört“ über den Vorwurf, Millionenvermögen verschenkt zu haben. Inhaltlich wird bei dieser Klarstellung aber nur auf altbekannte Verlautbarungen zurückgegriffen. Auf keine einzige Aussage der Vermögensübertragung - wie in dem Flyer aufgeführt – wird dabei eingegangen und das bestätigt uns, dass alle im Flyer vom 01. 03. 2018 gemachten Angaben voll und ganz den Tatsachen entsprechen. Vielmehr wird noch versucht, durch falsche Behauptungen den Sachverhalt zu verdrehen und das macht die Sache nur noch schlimmer.

Die Festlegungen in den Verträge sind aber eindeutig und die “Klarstellung“ liefert keinerlei neue Fakten:

1. Im Erbbaurechtsvertrag zum Altenzentrum Goldbach ist verbindlich festgelegt, dass alle Bauwerke auf dem Grundstück FlSt. 239 sofort in das Eigentum des Erbbauberechtigten ( St. Elisabeth-Stiftung (SES)) übergehen. Das Grundstück FlSt. 239 ist das Grundstück, auf dem das Altenzentrum Goldbach steht. Die Aussage in der Klarstellung, dass  die Stadt weiterhin Eigentümer des Grundstücks und der Gebäude bleibt, ist eindeutig falsch. Man muss sich schon fast fragen, ob die Verantwortlichen  der Tragweite  ihrer Beschlussfassung überhaupt bewusst waren.

2. Der Basiswert für die Berechnung des Erbbauzinses sowohl für das Grundstück Altenzentrum, der weiteren Grundstücke in der Schulstraße und in der Rottuminsel ist geringer als der vom Gemeinderat selbst festgelegte jeweilige Bodenrichtwert. In unseren Berechnungen für den „Schenkungsbetrag“ ist aber auch nur der Betrag eingerechnet worden, der nicht durch den Erbbauzins abgedeckt ist (Wertübertragung abzgl. Basiswert des Erbbauzinses = Schenkungbetrag).
Wie das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde unter diesen Voraussetzungen bei der Prüfung der Verträge zu der Auffassung gelangen kann, der vereinbarte Erbbauzins sei plausible, vertretbar und angemessen, muss unter diesen Umständen schon noch hinterfragt werden, gegebenenfalls bedarf es hierzu noch der Einschaltung der Gemeindeprüfungsanstalt, dem Bund der Steuerzahler oder sonstiger Rechtsinstitutionen.

3. Ganz offensichtlich wollen die Verfasser der „Klarstellung“ die besondere Qualifikation der SES in Sachen Altenpflege herausstellen. Daran haben wir auch nie einen Zweifel geäußert. Unser Unmut richtet auch nicht gegen die Betriebsträgerschaft der Altenpflege (Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung, sachlicher und personeller Pflegeaufwand) durch die SES, sondern um die Bauträgerschaft (Bereitstellung der notwendigen Gebäude). Und gerade dieser Bauträgerschaftsbereich ist der Teil, bei dem die Vermögensübertragung an die SES bzw. SEgGmbH dieses unglaubliche Geschenk in Millionenhöhe ausmacht.
Unser Vorschlag zur Gründung einer städtischen Wohnbau-Gesellschaft als Eigenbetrieb (gGmbH) wäre die einfachste und vernünftigste Alternative zu diesem absolut negativen „Deal“ gewesen. Die Bauträgerschaft und damit auch das Vermögen wäre dann bei der Stadt geblieben und alles hätte auch keiner europaweiten Ausschreibung bedurft.

4. Wer einen Erbbaurechtsvertrag abschließt, muss wissen, dass dieses Erbbaurecht vom Berechtigten weiterveräußert werden kann. So geschehen auch in den abgeschlossenen Verträgen zum Altenzentrum und der Rottuminsel.  Bei der Rottuminsel wurde der SES bzw. SEgGmbH sogar ein Ankaufsrecht (zu einem festgesetzten Preis zwischen den Jahren 2020 und 2025)  eingeräumt. Dann wird der bis dahin bezahlte Erbpachtzins auch noch mit dem Kaufpreis verrechnet. Unglaublich aber wahr!

Fazit:
1. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadtverwaltung und der Gemeinderat mit dieser „Klarstellung“ unseren Aussagen im Flyer nicht widersprechen konnten. Die Empörung wird sich deshalb wohl auch nur deshalb breit gemacht haben, weil jemand wagte, die Fakten auf den Tisch zu legen.


2. Wenn irgend jemand Grund hätte, empört zu sein, dann sind dies die Bürger/Innen selbst, denn denen wurde das Vermögen entzogen und sie müssen auch weiterhin für die noch bestehenden und objektbezogenen Darlehen in Höhe von ca. 1,03 Mio Euro Steuergelder für Zins und Tilgung aufwenden. Ebenfalls unglaublich aber wahr!


3. Obwohl zwei Tage vor Vertragsabschluss der Bürgermeister schriftlich auf den Dissens und den sich einstellenden Unmut hingewiesen wurde, vollzog er die Vertragsabschlüsse ohne Einfügung eines von uns vorgeschlagenen Vorbehalts. Er handelte also vorsätzlich, um ein Bürgerbegehren auszuschließen (nach Auffassung zweier Verwaltungsjuristen ist ein Bürgerbegehren nicht mehr möglich, wenn ein Vertrag bereits vollzogen ist). Deshalb sind unsere Zweifel, die wir im letzten Absatz des Flyers auch schon andeuteten, leider Wirklichkeit geworden.

Unsere Unterschriftenaktion werden wir trotzdem weiterführen, um geschlossen und mit Nachdruck den Protest gegen diese Vermögensverschwendung zu artikulieren. Dabei sichern wir zu, dass die bereits geleisteten Unterschriften wie auch die künftigen Unterschriften (siehe Flyeranhang) streng vertraulich behandelt werden, niemand braucht Repressalien befürchten ( in vielen Gesprächen geäußerte Angst). Wir freuen uns über jede Unterschrift, denn damit stärken Sie alle unsere Bemühungen um eine andere und aus unserer Sicht vernünftige Lösung.

 

Und was bedeutet das für uns?
Wir werden das Gespräch mit den Verantwortlichen bei der Stadtverwaltung und Gemeinderat ebenso wie mit den Verantwortlichen bei der St. Elisabeth-Stiftung/gGmbH suchen, um einen gemeinsamen Weg zu erarbeiten. Wir hoffen natürlich, dass die Beteiligten dieses Angebot dann auch annehmen, denn wir möchten nicht um persönliche Empfindlichkeiten streiten, sondern um eine gute Lösung ringen.

Den Abschluss der Unterschriftenaktion werden wir dann wieder auf der Homepage unter www.mischdichein-ox.de ankündigen und über den Verfahrensverlauf werden wir die Bürgerinnen und Bürger immer zeitnah informieren.

Übrigens:
Diese Homepage „www.mischdichein-ox.de“ haben wir nicht auf diesen Einzelfall der Vermögensverschwendung beim Altenzentrum und Rottuminsel bezogen eröffnet, sondern wir möchten mindestens alle vier Wochen ein kommunalpolitisches Thema (z.B. Feuerwehrhaus, Haushaltsangelegenheiten, Kindergartensituation usw.) aufgreifen und den Bürgern präsentieren. Damit soll  bei den kommunalen Angelegenheiten endlich wieder eine objektivere und wenn nötig mit Zahlen unterlegte Berichterstattung  erfolgen.

Ochsenhausen bietet dazu viele Möglichkeiten, weil sich in letzter Zeit durch die Einspardiskussionen einerseits und die Verschwendung von Steuermitteln andererseits eine depressive Grundstimmung breit gemacht hat, die seinesgleichen sucht. Eine bekannte Persönlichkeit der Stadt sagte unlängst: „bis vor wenigen Jahren hatten wir - unsere Stadt betreffend - ein gewisses Alleinstellungsmerkmal in der Umgebung, heute hängen uns andere Gemeinden des Umlandes förmlich ab“. Recht hat er und das soll und muss sich ändern.


Übertragung von Grundstücken und Gebäuden

Übertragung von Grundstücken und Gebäuden der Altenhilfe
von der Stadt Ochsenhausen auf die St. Elisabeth-Stiftung bzw. St. Elisabeth gGmbH
- Erbbaurechtsverträge vom 1.1.2018 bis 31.12.2116


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Flyer
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Unterschriftenaktion

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Unterschriftenaktion
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