2. Teilbericht aus der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021

 

    2. Teilbericht aus der Gemeinderatssitzung

 

                       am 23. Februar 2021

 

Sanierung der Riedstraße in Ochsenhausen   - Antrag zur Beauftragung eines weiteren Planungsbüro

 

Die PRO-OX-Fraktion hatte wenige Wochen vor dieser Sitzung den Antrag gestellt, vor der endgültigen Vergabe der Baumaßnahme „Sanierung der Riedstraße“ die Zweitmeinung eines weiteren Planungsbüro (kein separater Planungsauftrag) einzuholen. Die Gründe für diesen Antrag waren:

 

-          Das bisher beauftragte Büro AGP aus Bad Waldsee (seit Jahren in Ochsenhausen immer beauftragt) hatte zum Vollzug der gesamten Baumaßnahme, also Kanalverlegung, Wasserleitungserneuerung und Straßenwiederherstellung Kosten lt. Vorberechnung ca. 5,6 Mio Euro errechnet; allein für die Neuverlegung des Abwasserkanals von der Kasernengasse bis zur Brühlstraße entstehen lt. Ing-Büro voraussichtlich 3.6 Mio Euro. Lt. Planung soll bei der Verlegung des Abwasserkanals ein Flüssigbodenverfahren angewendet werden, das aber nach entsprechenden Recherchen sehr kostenintensiv und mit vielen Nachteilen behaftet sein soll. Da aber im ersten Drittel der Gesamtlänge von ca. 640 Meter (Kasernengasse bis Einfahrt Schulzentrum) der Abwasserkanal nur in verhältnismäßig geringer Tiefe verlegt werden kann (bedingt durch die vorhandene Ankopplungshöhe), im weiteren Verlauf aber die räumlichen Gegebenheiten (breitere Fläche, Mehrtiefe) wesentlich besser sind, wurde unsererseits vorgeschlagen, ein anderes und kostengünstigeres Verfahren zur Rohrverlegung zu wählen. Und um diesen Vorschlag technisch abzusichern, wurde von uns beantragt, eine Zweitmeinung einzuholen, um dann bei der Ausschreibung der Maßnahme möglichst gute und nachvollziehbare Angebote zu erhalten.

 

 

 

-          Schon bei der Haushaltsplanberatung zum Haushalt 2021 wurde von der PRO-OX-Fraktion der Antrag eingebracht, die bisher beauftragten Planungsbüro generell auf den Prüfstand zu stellen, um möglichst neue Planungsideen aufgreifen zu können und die bisher fest eingefahrenen Pfade (Monopolstellung des Planungsbüro AGP) zu verlassen. Deshalb haben wir damals den Antrag auch abgelehnt, die Baumaßnahme im Haushalt 2021 aufzunehmen, weil für eine Neuausrichtung der Planung auch eine gewisse Zeit erforderlich wäre.

 

Diesem Antrag haben sich aber sowohl die Verwaltung (die bisherigen Büro und die dort handelnden Personen genießen das uneingeschränkte menschliche und fachliche Vertrauen) als auch die anderen GR-Fraktionen entgegengestellt.

 

 

 

-          In der nachfolgenden Sitzung des Umwelt- und Technikausschuss am 20.01.21 haben wir in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat der Aufnahme der Maßnahme im Haushalt zugestimmt in Bewusstsein, dass wir dann einen Antrag auf die Einholung einer Zweitmeinung im Voraus stellen werden/müssen.

 

 

 

Befremdlich war dann eingangs der Beratung die versuchte Bloßstellung durch den Bürgermeister, als er das unterschiedliche Abstimmungsverhalten des PRO-OX-Mitglieds Wohnhaas genüsslich vortrug. Dieser aber konterte mit der Bemerkung, dass wir schon noch genau wissen, was wir tun und was wir bezwecken wollen, denn nach einer gezielten und sachbezogenen Rücksprache mit einem sehr erfahrenen Tiefbauingenieur habe dieser unsere Auffassung bestätigt, ja sogar noch mit dem Aufzeigen von weiteren Nachteilen durch das Flüssigbodenverfahren motiviert, von unserem Antrag nicht abzuweichen.

 

Da die Verwaltung aber unseren Antrag auf Einholung einer Zweitmeinung nicht ganz unter den Tisch fallen lassen wollten, schlug die Verwaltung schon in der Vorlage zur Beratung vor, zwar unseren Antrag generell abzulehnen, aber zuzulassen, dass die Anbieterfirmen einen Alternativvorschlag zur Bauausführung machen können. Ein solches Bau- bzw. Vergabeverfahren setzt aber voraus, dass das bisher beauftragte Planungsbüro AGP eine ganz detaillierte Erfassung aller anfallenden Leistungen vornimmt. Dies kann und muss der Auftraggeber aber auch grundsätzlich verlangen, weil das Planungsbüro schon bis zur Vergabe der Bauleistung fast 50 % des Honorars verlangen kann. Deshalb darf der Auftraggeber – also die Stadt - auf diese akribische Vorarbeiten auf keinen Fall verzichten, auch wenn noch so eine vertrauensvolle Beziehung zum beauftragten Planungsbüro besteht.

 

Am Ende der Beratung stimmte der Gemeinderat für den Vorschlag, bei der Vergabe der Baumaßnahme den Anbieterfirmen die Möglichkeit einzuräumen, Alternativlösungen anzubieten.

 

 

 

Anmerkung zu diesem Beratungspunkt: 

 

Jetzt wird sich am Ende zeigen, wohin der Weg geht. Wir werden allerdings genau beobachten müssen, dass hier nicht im Vorfeld der Ausschreibung alles unternommen wird, diese Alternativvorschläge  zu verhindern, denn die hierbei gemachten negativen Bemerkungen des Stadtbaumeisters geben schon Anlass zur Sorge.

 

Unsere Begründung zur Einholung einer Zweitmeinung entnahmen wir der ständigen Neuentwicklung von Technik und Logistik. In der Medizin ist es schon lange Gang und Gäbe, dass bei einer Erkrankung und ´bevorstehender Operation eine Zweitmeinung eingeholt werden kann/darf, damit der Patient auf der absolut sicheren Seite ist.

 

Diese Abwasseranlage in der Riedstraße ist ohne Zweifel schadhaft und sanierungsbedürftig (krank!). Mit einem Kostenaufwand von insgesamt 5,6 Mio Euro soll dieser Schadens beseitigt werden. Aufgrund dieses enormen Finanzaufwands hielten wir es für gerechtfertigt, wenn im Vorfeld auch Alternativen geprüft und damit evtl. ein nicht unbedeutender Betrag eingespart werden kann.

 

 

 

Über die Vorgehensweise von Gemeinderat und Bürgermeister bei Anträge der PRO-OX-Fraktion müssen wir noch in einem besonderen Bericht eingehen!